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Unbedingt beachten: Einreise-, Zoll- und Impfbestimmungen

Wir empfehlen dringend, dass du dich bereits vor der Buchung deiner ACTIVIGO Reise mit den relevanten Einreise-, Zoll-, und Gesundheitsbestimmungen sowie etwaigen Impfempfehlungen auseinandersetzt, um sicherzustellen, dass hier keine Hinderungsgründe für deine Reisebuchung bestehen.

Das Auswertige Amt der Bundesrepublik Deutschland gibt über das folgende Webportal verbindliche Auskunft:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html

Es obliegt dir, dafür zu sorgen, dass du alle Vorkehrungen rechtzeitig triffst, um die Einreisevoraussetzungen in dein Gastland und etwaige Reisedurchgangsländer zu erfüllen. Das Mitführen sämtlicher gem. der Angaben des Auswertigen Amtest und deiner individuellen Rahmenbedingungen erforderlicher Ausweisdokumente, Vollmachten, Visa etc. liegt in deiner alleinigen Verantwortung.

Beachte bitte: Solltest du wegen fehlender Einreisedokumente an der Grenze zurückgewieen werden, wird unser Reiseleiter soweit wie möglich deine Rückbeförderung organisieren. Die Kosten dafür hast allerdings du selbst zu übernehmen. Und der Ärger der übrigen Reisegruppe wegen der Komplikation und Wartezeit wäre groß. Hilf also, all das zu vermeiden.

Wir dokumentieren zusätzlich – soweit uns bekannt – zu treffende Vorkehrungen für die Einreiseerlaubnis bereits bei der Reiseausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung.
Für Minderjährige ist für viele Nicht-EU Länder eine von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete Vollmacht in der jeweiligen Landessprache am Grenzübergang vorzulegen. Achte hierauf bitte insbesondere!

Reiseunterlagen von uns für dich

Reisebestätigung, Sicherungsschein

Umgehend nach dem Eingang deiner Reisebuchung bei uns, stellen wir an die bei Buchung angegebene e-Mail-Adresse via e-Mail als pdf-Anhang die Reisebestätigung und Rechnung zur gebuchten Reise zu. Bei online-Buchungen über unsere Webseite erfolgt dies automatisch. Achte daher bitte bei Buchung auf korrekte Angabe deines e-Mail-Kontaktes. Nur im besonderen Bedarfsfall erfolgt auf Anfrage eine postalische Zustellung.

Die Reisebestätigung enthält die Reisebezeichnung mit Zielgebiet, gebuchte Unterkunfts- , Zimmer- und Verpflegungsart, sämtlichen gebuchten Zusatzpaketen, Name und Geburtsdatum der gebuchten Reisegäste, gebuchter Zu-/Ausstieg bei Beförderungsleistung und den zu zahlenden Reisepreis mit Fälligkeitsfristen für Anzahlung und Restzahlung. Bitte beachte, dass bei Kurzfristbuchungen binnen 4 Wochen vor Reiseantritt der Reisepreis als Einmalzahlung fällig ist (s. ACTIVIGO ARB § 2.2).
Den Reisepreissicherungsschein, mit dem deine Reiseleistungen auch im Fall einer Insolvenz der ACTIVIGO abgesichert sind, erhälst du mit oder kurz nach der Reisebestätigung ebenfalls per e-Mail an die mit der Buchungs angegebene e-Mail-Adresse. Der Reisepreis ist erst mit Zugang des Sicherungsscheines fällig, bei dessen Fehlen erst nach Abschluss der Reise.

Reiseunterlagen: Tourenplan, Zeiten, Kontakte & Co.

U.a. wegen unseres Services des Bedarfshaltes bei Sammelbuchungen mit mehr als 5 Personen und auf Grund Veränderungen in den Verkehrsbedingungen oder Wechsel von Fluggeräten kann es zu kurzfristigem Anpassungsbedarf des Fahrtverlaufs  bzw. von Airline, Fluggerät oder Flugroute kommen.
Bis 10 Tage vor Reiseantritt erhältst du mit Zustellung der Voucher auch die Detailinformationen zu den geplanten Abreise-/ Ankuftszeiten der Hin- und Rückreise unter Angabe des durchführungsverantwortlichen Personenbeförderungs- / Luftverkehrsunternehmes. Etwaigen danach eintretenden Änderungsbedarf werden wir erneut mit e-Mail  mitteilen.

Bei betreuten Jugendreisen versenden wir zudem eine Packhilfe und Elterninformationen mit Angabe der Kontaktmöglichkeit im Bedarfsfall zum verantwortlichen Camp- bzw. Tourenleiters vor Ort bzw. der Unterkunft.

Voucher zum Nachweis der Zahlung und Leistungsberechtigung

Sofern die Zahlung des Reisepreises fristgerecht vollständig erfolgt ist und die Reise zustande kommt, stellen wir bis spätestens 10 Tage vor Abreisedatum via e-Mail Voucher-Dokumente als Nachweis der geleisteten Zahlung und Leistungsberechtigung mit genauer Angabe zur Leistung und dem durchführungsverantwortlichen Partnerunternehmen zu.

Bitte führe unbedingt sämtliche Voucher als wichtige Reiseunterlagen mit dir und händige diese der ACTIVIGO Reiseleitung (bei Buseinstieg bzw. Ankunft in der Unterkunft) bzw. dem ACTIVIGO Partnerunternehmen (z.B. Wasser- / Snowsportschule, Bergbahnbetreiber bei Skipässen) aus. Andernfalls ist kann es durch erhöhten Klärungsaufwand zu Verzögerungen oder sogar der Vereitelung  der Inanspruchnahme deiner Reiseleistung kommen.

Bei unseren betreuten Jugendreisen enthalten die Reiseunterlagen eine kleine Informationsschrift für die Eltern, u.a. zur Kontaktaufnahme vor Ort, Anschrift und Telefonnummer der Unterkunft mitsamt einer „Pack Checkliste“.

Von ACTIVIGO vermittelte Fremdleistungen

Skipässe werden von uns grundsätzlich als Fremdleistung vermittelt. Vertragspartner ist der jeweilige Skiliftbetreiber bzw. das Bergbahnunternehmen, gem. Ausweis in der Buchungsbestätigung. Der Skipass ist nicht Bestandteil unserer vertraglichen Reiseleistungen. Die Bezahlung erfolgt – sofern wir als Inkassobevollmächtigter des Bergbahnbetreibers fungieren, gem. Rechnungslegung an ACTIVIGO. Im Fall des Preisausweises in Fremdwährungsbeträgen wird zum tagesaktuellen Sortenkurs der abwickelnden Bank abgerechnet. Sofern  Zahlung vor Ort vereinbart ist, wird dies in der Reiseauschreibung bzw. Buchungsbestätigung deutlich gemacht.

Sollte ein Sportkurs, eine Exkursionteilnahme oder Sonstiges keine ACTIVIGO-Veranstalterleistung sein, und treten wir nur als Vermittler dieser Leistung und ggfs. Inkassobevollmächtigter auf, weisen wir bei der Reiseausschreibung explizit darauf hin.

Mindestteilnehmerzahl

Sofern in der jeweiligen Reiseausschreibung nicht anders angegeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl für

Reisen mit Busanreise: 25 Personen.
Reisen mit Flug- oder Zuganreise: 20 Personen

Wir können (müssen aber nicht) bis zum 28. Tag vor Reiseantritt gemäß § 8 unserer Allgemeinene Reisebedingungen vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Es ist unser Bestreben, von diesem Recht so selten wie möglich Gebrauch zu machen. Wir wissen aus Erfahrung, wie wesentlich es gerade für die Ferienorganisation in Familien mit berufstätigen Erziehungsberechtigten ist, verlässlich planen zu können.

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